Was macht man bei einem FÖJ in Berlin?

Es kann ein einmaliges Abenteuer, vielleicht aber auch Inspiration und Orientierungshilfe für Dein weiteres Leben sein.

Vorraussetzungen für ein FÖJ:

  • Alter: 15 – 25 Jahre, Erfüllung der Vollzeitsschulpflicht
  • Ort: Berlin
  • Dauer: 6 – 12 Monate
  • Sprache: Deutsch

Welche Vorteile hat ein FÖJ?

  • Der monatliche Entgelt beträgt 510 €.

  • Mit dem Freiwilligenausweis kannst Du öffentliche Einrichtungen, wie Museen, Kinos, Theater zu ermäßigten Tarifen besuchen.
  • Du erhälst eine Fahrtkostenermäßigung für die öffentlichen Verkehrsmittel.

  • Du hast Anspruch auf 26 Urlaubstage bei einem Einsatz von 12 Monaten.

  • Während Deines FÖJ wirst Du fachlich und individuell von Deiner Einsatzstelle sowie pädagogisch und arbeitsrechlich von der VJF betreut und begleitet.

  • Du hast Anspruch auf Kindergeld.
  • Arbeitskleidung sofern nötig wird Dir gestellt.
  • Am Ende des FÖJ bekommst Du vom Träger ein Zertifikat über die Ableistung Deines Freiwilligendienstes. Ebenso erhältst Du auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis der Einsatzstelle.

  • Mit dem FÖJ kannst Du den berufsbezogenen (praktischen) Teil der Fachhochschulreife/Fachabi erlangen, sofern Du 12 Monate absolvierst hast.

Zeitliche Übersicht eines FÖJ

Das FÖJ startet jedes Jahr am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.
Während der 12 Monate finden 25 Seminartage statt, meist in Form von Seminarwochen von Montag bis Freitag mit Übernachtungen.

Häufig gestellte Fragen

Chancen
Das FÖJ bietet Dir die Chance, sich im Umwelt- und Naturschutz einzubringen, neue Kompetenzen zu erwerben und die persönlichen Perspektiven zu entwickeln. Es hilft Dir, Dich in der Arbeitswelt zu orientieren und erleichtert Deinen Einstieg in Ausbildung, Studium und Beruf. Es verbessert deutlich Deine Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Mehr als 90 Prozent der Freiwilligen erhalten im Anschluss einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz.

Berufliche Chancen
Als Engagement- und Bildungsjahr ermöglicht das FÖJ Orientierung in den Aufgaben und Tätigkeiten des Umwelt- und Naturschutzes wie auch in den dort angesiedelten „grünen“ Berufen. Es gibt Einblicke in umweltbezogene und angrenzende Ausbildungs- und Studiengänge und schlägt Brücken zu Fachleuten und Umwelteinrichtungen. Viele der während des FÖJs erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse sind nützlich für unterschiedliche Berufsfelder. Ausbildungsstätten und –betriebe werten es als Vorteil, wenn junge Leute sich bereits ein Jahr lang als Freiwillige engagiert und Arbeitserfahrungen gesammelt haben. Bei der Bewerbung auf einen Studienplatz wird das FÖJ als Wartezeit gerechnet. Bei ranggleichen Bewerber*innen (Note, Wartezeit) werden diejenigen bevorzugt, die ein FÖJ oder FSJ geleistet haben. Wer nach dem FÖJ arbeitslos sein sollte, hat nach zwölfmonatiger Teilnahme einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Bemessungsgrundlage ist das während des FÖJ bezogene Entgelt. Genauere Informationen hierzu gibt es bei der zuständigen Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter.

Praktikumsanerkennung
Das FÖJ ist nicht generell als (Vor-)Praktikum für bestimmte Ausbildungs- oder Studiengänge anerkannt. Die Entscheidung darüber liegt bei den Ausbildungsstätten. Wenn Du heute schon entsprechende Vorstellungen hast, solltest Du Dich mit der Ausbildungsstelle bzw. der Hochschule in Verbindung setzen und die Anforderungen klären. Du kannst daraufhin die passende Einsatzstelle auswählen.

Fachabitur

Es ist Möglich, sich den berufsbezogenen Teil der Berliner Fachhochschulreife (Fachabitur) anerkennen zu lassen.

Hierzu musst Du ein 12-monatiges FÖJ absolviert haben und entsprechende Formulare ausfüllen. Die genauen Voraussetzungen, Informationen und Bescheinigungen findest Du bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie .

Studium
Die zwölfmonatige Teilnahme am FÖJ wird in den Auswahlverfahren für Studiengänge mit zwei Wartesemestern berücksichtigt.

Teilnehmende am FÖJ, die bereits zu Beginn oder während des FÖJs für einen Studiengang zugelassen sind, kommen nach dem FÖJ in die bevorzugte Auswahl. D. h. der Studienplatz bleibt erhalten, möglicherweise ändert sich aber der Studienort. Das funktioniert jedoch nicht automatisch: eine erneute Bewerbung inklusive Antrag auf bevorzugte Auswahl muss erfolgen.

Die bevorzugte Auswahl muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren, das nach Beendigung des FÖJ durchgeführt wird, beantragt werden. Einzelauskünfte bitte bei den Hochschulen bzw. bei „hochschulstart“ direkt einholen.

Private Hochschulen sind ggf. nicht an diese Regeln gebunden. Interessierte sollten sich also möglichst vor Antritt des FÖJs jeweils genau erkundigen. Bitte beachte: Die Bewerbungstermine liegen möglicherweise vor den Terminen staatlicher Ausbildungsstätten.

Teilnahmebedingungen
Um ein FÖJ in Berlin zu machen, musst Du einen Berliner Wohnsitz haben. Die beste Voraussetzung für das FÖJ sind Spaß und Interesse daran, sich für Umwelt und Natur einzusetzen, neue Menschen, Projekte und Orte kennenzulernen. Dazu gehört auch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und die übertragenen Aufgaben zuverlässig auszuführen.

Auf den Schulabschluss kommt es nicht an: Ob Haupt- oder mittlerer Schulabschluss, Abitur oder gar kein Schulabschluss – das FÖJ steht allen offen. Besonders Absolvent*innen mit Haupt- und mittlerem Schulabschluss möchten wir ermutigen, am FÖJ teilzunehmen.

Wohnsitz
Um in Berlin ein FÖJ zu machen, benötigst Du zu Beginn des FÖJs einen Wohnsitz mit Berliner Adresse.

Altersgrenze
Mitmachen können all diejenigen, die die Vollzeitschulpflicht (in Berlin 10 Jahre) erfüllt haben und zum Start des FÖJs am 1. September noch nicht 26 Jahre alt sind.

Dauer

Das FÖJ beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Es dauert mindestens sechs und maximal zwölf Monate. Um das FÖJ anerkannt zu bekommen, musst Du mindestens sechs Monate dabei sein. Bei freien Plätzen ist ein Quereinstieg nach Absprache möglich. Eine Nachbesetzung im laufenden Jahrgang/Bildungsjahr ist spätesten bis zum 01. März möglich.

  • Dauer: 12 Monate
  • Beginn: 1. September
  • Ende: 31. August des folgenden Jahres

Wer während der Laufzeit einen Ausbildungs- oder Studienplatz findet, kann das FÖJ vorzeitig beenden, und zwar mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wer kürzer als sechs Monate dabei ist, erhält jedoch kein FÖJ-Zertifikat, da die Mindestdauer unterschritten wurde. In diesem Fall erhälst Du eine Teilnahmebestätigung über den abgeleisteten Zeitraum.

Arbeitszeit

Das FÖJ ist nur in Vollzeit möglich. Das heißt, Du bist regelmäßig 39 Stunden pro Woche in Deiner Einsatzstelle.
Wie genau die Arbeitszeiten geregelt sind – Arbeitsbeginn und Feierabend, Wochenendarbeit oder an Feiertagen – ist mit Deiner jeweiligen Einsatzstelle abzusprechen.

Medienkompetenz
In vielen Einsatzstellen dreht sich die FÖJ-Tätigkeit auch um die Anwendung digitaler Medien und um innovative Technologien. Interesse und (Grund-) Kenntnisse für PC und Internet sind also angesagt.

Finanzierung
Das FÖJ der VJF e.V. wird zurzeit aus Fördermitteln des Landes Berlin, des Europäischen Sozialfonds – ESF der Europäischen Union, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie aus Zuschüssen von FÖJ-Einsatzstellen finanziert.

Entgelt
Das monatliche Entgelt beträgt 510 €. Es setzt sich zusammen aus dem Taschengeld von 310 €. Dazu kommen Zuschüsse von jeweils 100 € für Unterkunft und Verpflegung.

Für die Übermittlung der notwendigen Daten an das Finanzamt benötigt die VJF e.V. von allen Freiwilligen ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID.). Das monatliche Entgelt wird auf ein Girokonto der Freiwilligen überwiesen. Einzelne Banken sind bereit, den FÖJ- Freiwilligen den „Auszubildenden-Status“ mit geringeren Kontoführungsgebühren einzuräumen.

Jobben
Mit den 39 Wochenstunden Dienstzeit ist das FÖJ ein Fulltime-Einsatz für Natur und Umwelt. Darüber hinaus soll noch ausreichend Zeit für Freizeit, Hobbies und Erholung bleiben. In Ausnahmefällen dürft Ihr in begrenztem Umfang eine Nebentätigkeit ausüben. Diese sollte für Volljährige den Zeitumfang von 9 Stunden pro Woche nicht überschreiten, FÖJ und Nebentätigkeit dürfen zusammen nicht mehr als 48 Wochenstunden ausmachen. Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, liegt die Grenze bei 40 Wochenstunden. Die Nebentätigkeit muss sozialversicherungsfrei sein, das daraus erzielte Einkommen darf 450 € pro Monat nicht überschreiten. Träger und Einsatzstelle müssen der Nebentätigkeit zustimmen!

GEZ
Eine Befreiung von Rundfunkgebühren wird in der Regel nur bei sozialen Härtefällen gewährt. Erfahrungsgemäß fallen die FÖJ-Freiwilligen durch den Bezug von Taschengeld und Zuschüssen zu Unterkunft und Verpflegung nicht darunter.

Kindergeld
Während des FÖJ wird für die Freiwilligen grundsätzlich weiter Kindergeld gewährt. Für Minderjährige gibt es zudem besondere Regelungen. Der Kindergeldanspruch für die Freiwilligen besteht maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wohngeld
Wer schon in einer eigenen Wohnung wohnt, hat möglicherweise Anspruch auf zusätzliches Wohngeld. Es muss beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Für die Klärung eines möglichen Anspruchs auf Wohngeld steht im Internet auf berlin.de bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein „Wohngeldrechner“ zur Verfügung.

Fahrtkostenermäßigung
Als FÖJ-Freiwillige erhaltet Ihr bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die gleichen Ermäßigungen wie Auszubildende (VBB-Azubi-Ticket).

FÖJ-Ausweis
Als FÖJ-Freiwillige erhaltet Ihr einen einheitlichen FÖJ-Ausweis, mit dem Ihr öffentliche Einrichtungen, wie Museen, Kinos, Theater zu ermäßigten Tarifen besuchen könnt. Der Ausweis berechtigt auch zum Kauf von Azubi-Monatskarten für den öffentlichen Personennahverkehr.

Krankenversicherung
Das FÖJ ist als Freiwilligendienst per Gesetz zugleich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Demnach müssen alle FÖJ-Freiwilligen als Pflichtversicherte eine eigene Mitgliedschaft in einer (frei wählbaren) gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen. Ein Verbleib in der Familienversicherung ist nicht möglich. Die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung, also auch zur Krankenversicherung, übernimmt die VJF e.V als Träger und Vertragspartner. Die zuständige Krankenkasse ist deshalb vor FÖJ-Beginn mitzuteilen. Bisher privat versicherte FÖJ-Freiwillige haben die Möglichkeit, ihre private Krankenversicherung während des FÖJs ruhen zu lassen.

Unfallversicherung
Für den Fall eines Arbeitsunfalls auf direktem Weg von zu Hause in die Einsatzstelle, während der Arbeit, auf direktem Weg von der Einsatzstelle nach Hause und während der Seminare sind alle FÖJ-Freiwilligen durch die gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft des Trägers (VJF e.V.) versichert.

Sozialversicherung
Mit der Aufnahme der Tätigkeit im FÖJ unterliegen die Freiwilligen der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Die Pflichtversicherung besteht aus Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Eine Befreiung davon ist nicht möglich. Die VJF e.V. als Träger zahlt sowohl den Arbeitnehmer- wie auch den Arbeitgeberanteil der Versicherungsbeiträge, so dass die Pflichtversicherung für die Freiwilligen keine finanzielle Mehrbelastung bedeutet.
Das Jahr wird später in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung angerechnet.

Vorstellungsgespräch
Im Bewerbungsverfahren erhält ein Teil der Interessent*innen von der VJF e.V. eine Einladung zum Vorstellungs- und Informationsgespräch. Die möglichen Tätigkeitsfelder und Einsatzstellen findet Ihr auf hier. Schaut Euch an, welche zu Euch passen könnten. Fragt auch gern bei uns nach, um ein genaues Bild von der Arbeit dort zu bekommen. 

Vertragsabschluss
In den FÖJ-Verträgen zwischen FÖJ-Freiwilligen und der VJF e.V. sind die Dienstzeit, Seminarteilnahme, Taschengeld, Urlaub, Zeugnis, Kündigung und vieles mehr vereinbart. Die FÖJ-Freiwilligen sind rechtlich in vielen Punkten Auszubildenden und Arbeitnehmern gleichgestellt. Ihre besonderen Rechte im FÖJ wie auch ihre Pflichten sind vertraglich geregelt.

Unterkunft
Eine Unterkunft wird im Berliner FÖJ nicht zur Verfügung gestellt. Darum müsst Ihr Euch selbst kümmern.

Pädagogische Begleitung
Das FÖJ wird gemäß JFDG pädagogisch begleitet. Die pädagogische Begleitung umfasst die fachliche Anleitung und Begleitung durch die Einsatzstelle wie auch die persönliche Betreuung und Beratung der Freiwilligen sowie die Gestaltung der Seminare durch die pädagogischen Mitarbeiter*innen des Trägers (gemeinsam mit den Freiwilligen). Einsatzstellen und Träger helfen den FÖJler*innen, ihre Arbeit als Freiwillige zu reflektieren, ihre Erfahrungen auszutauschen, ihre Kompetenzen zu erweitern und Perspektiven für die Zeit nach dem FÖJ zu entwickeln.

Seminare
Die FÖJ Seminare finden als 25 Seminartage statt, die von den FÖJlern der Seminargruppe selbst mitgestaltet und -organisiert werden können. In den Seminarwochen geht’s um Globalisierung, Nachhaltigkeit und Ökologie, es geht um Erfahrungsaustausch untereinander aber auch mit ExpertInnen auf Exkursionen und in Workshops.  Ziel dieser Bildungstage ist, dass Du praktische Einblicke in neue Themenbereiche bekommst und eine Bereicherung für Dein Leben mitnimmst.

Diese Seminartage sind ein wesentlicher Teil Des Freiwilligendienstes und sind daher als Bildungstage verpflichtend vorgeschrieben. Die Kosten werden komplett vom Träger übernommen.

Das FÖJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr. Neben der Arbeit in den Einsatzstellen sind die 25 Seminartage wichtiger Bestandteil des FÖJ. Sie dienen der Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch. Hier lernst Du andere Freiwillige sowie neue Orte kennen und setzt Dich vertiefend mit spannenden Themen rund um Natur-, Umweltschutz und Nachhaltigkeit auseinander. 

Rahmenbedingungen der Seminare 

  • 5 Seminarwochen je 5 Tage (von Montag – Freitag) 
  • Die Teilnahme ist verpflichtend
  • Seminarwochen gelten als Arbeitszeit
  • Finden in festen Seminargruppen statt
  • Die Seminare finden an unterschiedlichen Orten mit Übernachtung statt. Es handelt sich oft um Jugendherberge und Jugendbildungsstätten, die mit Schlafzimmern, Seminar- und Workshopräumen ausgestattet sind. 
  • Übernachtungs-, Fahr- und Verpflegungskosten werden vom Träger übernommen. 
  • Als FÖJler*in organisierst und gestaltest Du die Seminare mit und kannst Dich mit Deinen individuellen Interessen einbringen

Inhalte der Seminare 

Bis auf das Einführungsseminar werden alle anderen FÖJ-Seminarwochen von den Freiwilligen mitgestaltet und organisiert. Im Seminar beschäftigen wir uns mit Themen wie Ökologischer Landwirtschaft und Ernährung, Postwachstum und nachhaltigem Konsum, Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung, Klimagerechtigkeit sowie Berufsplanung. Zusätzlich zu den verschiedenen Themen kommen in der Seminararbeit vielfältige und abwechslungsreiche Methoden zum Einsatz. 

Inhalte der Seminare sind bzw. können sein:

  • Workshops und Vorträge zu ökologischen, ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Themen
  • Kreative und handwerkliche Workshops (DIY- Naturkosmetik, Seedbombs, töpfern)
  • Naturerlebnispädagogische Aktionen (Exkursionen, Radtouren, Wildnis-Training) 
  • Und vieles mehr

Die 25 Seminartage (5 Seminarwochen) sind fester Bestandteil des FÖJ bei der VJF e.V.. Sie werden vom FÖJ-Team der VJF e.V. organisiert und durchgeführt. Sie dienen der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen aus Ökologie, Umwelt- und Naturschutz, (Umwelt-) Politik und Gesellschaft sowie dem persönlichen Austausch über die Erfahrungen als FÖJ-Freiwillige. So geht es um „Klimaschutz und erneuerbare Energien“, „Umweltverträgliche Ernährung und Landwirtschaft“, „Globalisierung und Umwelt, „Gewässerökologie“ oder „Ökologie im Alltag“. Das Ganze gestaltet in Workshops, Planspielen, Aktionen, Exkursionen, Gesprächsrunden. Als Freiwillige beteiligt Ihr Euch an der Vorbereitung und Durchführung der Seminare

Weil diese Seminare ein wesentliches Element des FÖJs als Bildungsjahr und außerdem vom Gesetz vorgegeben sind, gilt die Teilnahme als Dienstzeit und ist verpflichtend.
Sämtliche Kosten für die Seminare und die Teilnahme daran übernimmt die VJF e.V.

Solltest Du an einem der Termine krank werden, nimmst Du am Seminar einer anderen Seminargruppe teil.

Projekte
Die FÖJ-Freiwilligen werden angeregt, in ihren Einsatzstellen und mit deren Hilfe eigene Projekte zu entwerfen und diese im Laufe des Jahres zu verwirklichen.

Arbeitszeitnachweiß (Anwesenheitsliste)

Einmal pro Monat ist es nötig eine Anwesenheitsliste an die VJF zu schicken. In dieser werden alle Arbeits-, Krankheits- und Urlaubstage notiert. Das Informationsblatt wie die Tage einzutragen sind, wird am Anfang des FÖJs ausgehändigt.

Urlaub
Der Urlaub beträgt bei zwölfmonatiger FÖJ-Teilnahme 26 Arbeitstage. Beginnst Du Dein FÖJ später oder hörst früher auf, reduziert sich Dein Urlaubsanspruch entsprechend.
Während der Seminarwochen ist kein Urlaub möglich.
Urlaubszeiten werden mit der Einsatzstelle abgesprochen und der Urlaubsantrag an die VJF e.V. geschickt.

Krankheit
Wenn Du krank werden solltest, musst Du zum Arzt gehen und Dich krankschreiben lassen.
Außerdem musst Du an dem Tag, an dem Du das erste Mal nicht zum Dienst erscheinst, Deine Einsatzstelle anrufen und Bescheid geben – am besten vor dem Arbeitsbeginn.
Den Krankenschein schickst Du per Post an uns (spätestens am 3. Arbeitstag muss er uns vorliegen). Deine Einsatzstelle benötigt eine Kopie des Krankenscheins. Wenn Du zu einem Seminar krank wirst, informiere Deine Seminarleiter*in. 

Tausch einer Einsatzstelle

Bist Du neugierig was die anderen in ihre Einsatzstelle alles so machen? Während deines FÖJs hast Du die Möglichkeit für eine Woche in eine andere Einsatzstelle zu gehen und mit Deinem FÖJ-Kolleg*innen zu tauschen.

Erfahrungsbericht
Zur Halbzeit und zum Ende des Freiwilligenjahres schreibt Ihr einen Erfahrungsbericht („Zwischen- u. Abschlussbericht“): Wie war das FÖJ? Hat es meine Erwartungen erfüllt? Habe ich meine Ziele erreicht? Welche Erfahrungen habe ich gemacht? Wie hat das FÖJ mich verändert? Was hat mir gefallen, was war nicht so gut? Er soll dazu beitragen, die eigenen Erfahrungen auszuwerten und Bilanz zu ziehen.

Einsatzstellenbesuche
Dein/e FÖJ-Pädagog*in besucht Dich einmal im Jahr in der Einsatzstelle. In einem gemeinsamen Gespräch mit Dir und Deiner Betreuungsperson wird Dein Einsatz reflektiert und ggf. Probleme und Lösungsmöglichkeiten besprochen. 

Bescheinigung
Wer am FÖJ teilgenommen hat, erhält von der VJF e.V. ein Teilnahme-Zertifikat. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müsst Ihr allerdings die sechsmonatige Mindestdauer eines FÖJs erreicht haben.

Zeugnis
Zum Ende des FÖJs erhaltet Ihr neben dem Teilnahmezertifikat des Trägers auch ein qualifiziertes Zeugnis der Einsatzstelle. Es berücksichtigt neben der Beschreibung der Tätigkeiten und der Einsatzdauer auch die Leistungen der Freiwilligen und enthält eine Gesamtbeurteilung. Bei Bedarf, z. b. für Bewerbungen, stellen die Einsatzstellen auch während des FÖJs ein Zwischenzeugnis aus.

FÖJ-Sprecher*in
Die FÖJ-Sprecher*innen gewährleisten die Interessenvertretung aller FÖJ-Freiwilligen; sie vertreten Euch gegenüber dem Träger sowie den zuständigen Landes- und Bundesministerien. Je Seminargruppe werden während des ersten Seminars zwei (Gruppen-) Sprecher*innen gewählt. Sie nehmen an den Treffen der Sprecher/innen teil und wählen ihre Landessprecher*innen. Neben ihren Projekten in den Ländern stimmen die Landessprecher/innen die bundesweiten Aktivitäten ab und wählen die 5 Bundessprecher*innen. Außerdem findet im Anschluss an das erste Seminar eine Sprecher*innen-Fortbildung satt.

Leitung von Workcamps

Die VJF e.V. bietet neben dem FÖJ auch noch andere attraktive Möglichkeiten neue Erfahrungen zu sammeln, darunter fällt zum Beispiel das Leiten von Workcamps. Meistens mit einem Co-Teamer an deiner Seite, hast Du die Möglichkeit, eine Workcamp zu leiten. Die Workcamps gehen zwischen 2-3 Wochen und sind quer im östlichen Deutschland verteilt.

Bildungsjahr
Das FÖJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, bei den persönlichen Interessen und Engagement zählen und nicht der Schulabschluss.
„Die Jugendfreiwilligendienste fördern die Bildungsfähigkeit Jugendlicher und gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements.“ (Jugendfreiwilligendienstegesetz -JFDG, § 1). Sie sollen als „kompetenzbasierte Bildungsdienste“ gestaltet werden, bei denen Ziele wie der Erwerb sozialer Kompetenz, die Persönlichkeitsbildung und die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen im Vordergrund stehen.

Träger
Träger Deines FÖJ ist die VJF e.V.. Wir erkennen die Einsatzstellen an, informieren über das FÖJ, sind verantwortlich für die pädagogische Begleitung, insbesondere für die Durchführung der Seminare. Wir beraten und unterstützen Euch, wenn es Probleme gibt und sind für die Betreuung der Einsatzstellen zuständig. Außerdem regeln wir auch alle finanziellen Angelegenheiten.

Gesetz
Mit dem FÖJ-Gesetz von 1993 bekam das FÖJ erstmals eine rechtliche Grundlage und wurde als Jugendfreiwilligendienst dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) formal gleichgestellt. Seit dem 16.05.2008 sind FÖJ und FSJ gemeinsam im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) geregelt.
Im FÖJ „sollen der nachhaltige Umgang mit Natur und Umwelt gestärkt und Umweltbewusstsein entwickelt werden, um ein kompetentes Handeln für Natur und Umwelt zu fördern.“ (JFDG, § 4).

Kündigung
Eine Kündigung des FÖJs ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jeweils zum Monatsende mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Kündigen könnt sowohl Ihr als FÖJ-Freiwillige als auch die VJF e.V. als Träger. Daneben haben auch die Einsatzstellen das Recht, die Zusammenarbeit mit Euch aus wichtigem Grund zu beenden.
Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch Freiwillige kann die VJF e.V. auch fristlose Kündigungen aussprechen.

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